Baugenehmigung / Baurecht
Zur Errichtung eines Wintergartens ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Generell kann man sagen, dass ein Wintergarten wie jeder Anbau von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Baugenehmigungen sind Ländersache und es kann daher durchaus Unterschiede in den einzelnen Bundesländern geben. Darüber hinaus gibt es auch noch unterschiedliche Interpretationen bei den einzelnen Bauämtern.
Auflagen aus den Bebauungsplänen können eventuell Schwierigkeiten bereiten, jedoch kann man zusätzlich Befreiungsanträge zusammen mit dem Bauantrag stellen, sodass damit eine Baugenehmigung zu erlangen ist (eventuell Baugrenzen überbauen).
Fragen Sie daher grundsätzlich vorab einmal telefonisch bei Ihrem zuständigen Bauamt an.
Grenzabstände:
In der Regel sind fünf Meter zur Straße und drei Meter zum Nachbar einzuhalten. Bei weniger als drei Meter Abstand zum Nachbarn, wie bei Reihenhäuser oder Doppelhäuser fast immer der Fall, muss der Nachbar eine schriftliche Genehmigung erteilen.
Brandschutzbestimmungen:
Beträgt der Abstand weniger als 2,5 Meter zum Nachbarn, kann eine Gebäudeabschlusswand vorgeschrieben werden, welche die besonderen Auflagen der gesetzlich geregelten Feuerwiderstandsklassen erfüllen muss. Die Stärke ist in der Regel 11,5 cm. Die Mauer muss auf dem eigenen Grundstück errichtet werden.
Vorschriften für Verglasung:
Wenn Dächer verglast werden, muss Verbundsicherheitsglas ( VSG ) für die innen liegende Scheibe verwendet werden. Steht ein Wintergarten auf einen Sockel von 80 cm Höhe oder höher, muss auch für die Unterelemente VSG verwendet werden.
Bauanträge:
Bauanträge werden in der Regel nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gestellt. Das bedeutet, dass ein Vorlageberechtigter die Statik zunächst prüft. Diese wird dann mit den allgemeinen Unterlagen der zuständigen Baubehörde vorgelegt, wo jetzt die sonstigen Bestimmungen geprüft werden.

A. Bei einer geringen Abstandsfläche zum Nachbarhaus muss zwischen den Gebäuden mindestens 6 m Abstand sein, so wie in der Zeichnung oben dargestellt (Haus 1, Haus 3 Abstand WG 2).
B. Der Grenzabstand zur Grundstücksgrenze sollte mindestens 3 m betragen, ansonsten muss zunächst eine Einverständniserklärung vom Nachbarn eingeholt werden (Haus 1, WG 1).
C. Steht der geplante Wintergarten an der Grundstücksgrenze, muss auf eigenem Grund eine Brandwand errichtet werden. Desweiteren muss eine Einverständniserklärung des Nachbarn eingeholt werden. Die Seitenwand des Wintergartens entfällt auf der Brandwandseite (Haus 1, WG 3).
D. Steht der Wintergarten in einem Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze, gibt es erfahrungsgemäß kaum Probleme (Haus 1, Haus 2, WG 4).