Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestellung für Bauteile

1.           Allgemeines – Geltungsbereich


1.1.       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.


1.2.       Unser Abschlussvertreter ist nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.


2.           Preise und Zahlungsbedingungen


2.1.       Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€).

2.2.       Wird nach Abschluss der Bestellung erkennbar, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, können wir die Leistung verweigern, es sei denn, der Kunde erfüllt unseren Zahlungsanspruch oder leistet hierfür Sicherheit. Wir können für die Zahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden eine angemessene Frist setzen, wenn wir zugleich Zug um Zug die Lieferung der Ware anbieten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt zum Vertrag berechtigt.


2.3.       Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


2.4.       Kündigt der Kunde nach § 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers 1) Der Besteller kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. 2) Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


2.5.       Unsere Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren.


3.           Lieferzeit


3.1        Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands von dem Zeitpunkt an auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


3.2        Die Einhaltung von vereinbarten Leistungsfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.


3.3         Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.


4.      Gewährleistung


4.1.       Wir haben das Recht, bei einem Sachmangel nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Wir sind jedoch berechtigt, die Arten der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Vertragspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.


4.2.       Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Vertragspreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleiben beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.


5.       Widerrufsrecht


5.1.       Die Twenty2 Elements eine Marke der Reno Gesellschaft für Renovierung mbH schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Daher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.


6.           Schlussbestimmungen


6.1.       Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).


6.2.       Ist der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Kiel als Erfüllungsort und vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes, für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag als Gerichtsstand vereinbart.


6.3.       Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Siehe § 306 BGB Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Univer Elements Stand 26-01-2021